Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen die typische hausärztliche Versorgung. Dazu zählt die Behandlung akuter und chronischer Krankheiten, ärztliche Begleitungbei schweren Erkrankungen, Wundbehandlungen sowie Hausbesuche
Wir bieten Ihnen die typische hausärztliche Versorgung. Dazu zählt die Behandlung akuter und chronischer Krankheiten, ärztliche Begleitungbei schweren Erkrankungen, Wundbehandlungen sowie Hausbesuche
sprechen Sie uns oder unsere Mitarbeiterinnen an, wir beraten Sie gern.
auf Wunsch auch Laboruntersuchungen auf Prostata-, Harnblasen- oder Darmkrebs als Privatleistung.
wir führen alle Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission der Deutschen Ärzteschaft“ (STIKO) durch.
Beratung zur Patienten- und Betreuungsverfügung (Privatleistung), sprechen Sie uns oder unsere Mitarbeiterinnen an, wir beraten Sie gern.
Zum 01.02.2011 wurde der ärztliche Notdienst in Westfalen-Lippe neu geregelt. Zentrale Notdienstambulanzen ersetzen den bisherigen örtlichen Notdienst. Hinzu kommt ein zentraler Fahrdienst für medizinisch erforderliche Hausbesuche. Durch diesen Notdienst wird die ärztliche Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten gewährleistet.
(individuelle Gesundheitseigenleistungen)
In letzter Zeit wird häufig der Begriff „IGEL“ im Zusammenhang mit Ärzten genannt.Insbesondere Spitzenmanager der Krankenkassen und einige Politiker werfen Ärzten vor, IGEL ohne Rücksicht auf die Gesundheit ihrer Patienten aus lauter Gewinnstreben einzusetzen, reine Beutelschneiderei also.
Was sind IGEL ?
Bei den individuellen Gesundheitseigenleistungen handelt es sich um Behandlungen, die von den Krankenkassen nicht oder nicht mehr übernommen werden. Neben zweifellos einigen obskuren Leistungen, die manche Ärzte anbieten, zählen hierzu aber auch sinnvolle Behandlungen wie Reiseimpfungen, Sportuntersuchungen, Vitalisierungsbehandlungen mit Vitaminen und vor allem auch Infusionstherapien zur Behandlung von Schmerzen oder eines Hörsturzes (nicht von der Kasse gezahlt !!!!). Erkrankungen also, die einen erheblichen Leidensdruck und Einschnitte in die Lebensqualität bedeuten und deshalb bei den Betroffenen den Wunsch nach Behandlung hervor rufen. Diese Behandlung wird aber von den Kassen gar nicht oder nur bedingt erstattet. So sind beispielsweise die Durchblutung fördernde Medikamente aus der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genommen worden und werden von diesen nicht mehr erstattet, müssen also privat gezahlt werden. Nun kann man sagen “dann bezahle ich das Medikament privat und die Infusion nebst dazu erforderlichem Zubehör zahlt die Kasse!“, aber das geht nicht. Es ist gesetzlich nicht möglich, Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) mit solchen der GKV zu verknüpfen. Ein privat verschriebenes Medikament kann also nicht zu Lasten der GKV zugeführt werden, also muß der Patient auch die Infusionsmaterialien selbst bezahlen. Wenn die Kassenmanager das jetzt den Ärzten zum Vorwurf machen, wollen sie damit offenbar vom eigenen Verhalten ablenken und das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt beeinträchtigen.
Teilweise enthalten Infusionen zur Schmerzbehandlung Vitamine. Da Vitaminpräparate nicht von den Kassen gezahlt werden, müssen somit auch diese Behandlungen trotz medizinischer Notwendigkeit vom Patienten selbst gezahlt werden.
Es gibt also eine Reihe IGEL, die trotz medizinischen Sinns nicht von der Kasse gezahlt werden.
Nur solche bieten wir in unserer Praxis an und keine, die so wie es die Kassen darstellen, mit kommerziellem Interesse begründet sind.
IGEL in unserer Praxis:
Vitaminbehandlungen(„Aufbaupräparat“)
Sporttauglichkeitsuntersuchungen
Infusionsbehandlungen mit Vitaminen oder die Durchblutung fördernden Substanzen
Reiseberatung , Reiseimpfungen
Weiteres auf Anfrage
Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben
In Zeiten, in denen die moderne Medizin immer leistungsfähiger wird, gewinnt diese Aussage von Cicely Saunders, der Mitbgründerin der Hospizbewegung, immer mehr an Bedeutung. Dank der modernen Apparatemedizin ist es heute immer mehr möglich, Leben zu verlängern. Aber ist das immer erstrebenswert ? Ist es immer die Verlängerung des Lebens , oder ist es nicht auch oft die Verlängerung eines Zustands ?
Ist es erstrebenswert mit Hilfe einer Magensonde ein paar Wochen länger künstlich ernährt und so am Sterben gehindert zu werden, wenn man aus Gründen von Krankheit oder Gebrechlichkeit sich nicht mehr ernähren kann oder will und keine Aussicht besteht, daß sich dieser Zustand wieder ändern wird ? Ist es erstrebenswert, künstlich beatmet zu werden, wenn keine Aussicht besteht, in ein lebenswertes Leben zurück zu kehren ?
Immer mehr Menschen erklären, daß sie das nicht wollen, sondern daß sie in Würde sterben wollen. Jeder Mensch hat das Recht auf einen würdevollen Tod. Oft sind es allerdings rechtliche Gründe, die Ärzte vor allem in Krankenhäusern daran hindern, diesen Menschen die Magensonde oder die Beatmung zu ersparen.
Mit einer Patientenverfügung kann man deshalb Rechtssicherheit schaffen, indem man schriftlich festlegt, daß man , wenn man sich unweigerlich im Sterbeprozeß befindet oder keine Aussicht auf Rückkehr in ein lebenswertes Leben mehr besteht, verlangt, daß Maßnahmen unterbleiben, die den würdevollen Tod verhindern.
Dies Patientenverfügung kann jeder für sich schreiben, sie muß nur klare und konkrete Aussagen beinhalten. Formulierungen wie „ich will nicht an Schläuche angeschlossen werden“ oder „ich will nicht an Apparate angeschlossen werden“ reichen nicht aus.
Konkrete Hinweise erhalten Sie zum Beispiel auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.
Auch wir beraten Sie gern. Wenn Sie möchten, erarbeiten wir mit Ihnen eine Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht, die wir Ihnen ausführlich erklären und in der wir bezeugen, daß Sie sie im vollen Besitz Ihrer geistigen Fähigkeiten unterzeichnet haben.
Da es sich hierbei allerdings um eine zeitaufwändige Beratung handelt, die von der Krankenkasse nicht vergütet wird, müssen wir Ihnen diese Tätigkeit privat berechnen.
Sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen oder uns an.
Sie suchen einen Hautarzt ? oder einen Hals-Nasen-Ohrenarzt ? oder einen anderen Facharzt ?
Klicken Sie hier auf Westfalen oder Hessen und Sie werden zu der Arztsuchseite der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe oder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen weiter geleitet, wo Sie leicht einen Facharzt finden können.
für den Raum Winterberg / Medebach / Hallenberg:
in der Woche – Zentrale Notdienstpraxis am St.Georg Krankenhaus, Im Ohle 31, 57392 Schmallenberg – Fredeburg
am Wochenende und an Feiertagen – St.Franziskus Hospital Winterberg
zu den genannten Zeiten sind die Praxen besetzt, dennoch ist eine telefonische Voranmeldung zur Vermeidung von Wartezeiten sinnvoll
Sie erreichen die Ambulanzen unter den Nummern:
Bad Fredeburg 02974/731777
Winterberg 02981/821000
Wenn Sie einen Hausbesuch aus medizinischer Indikation benötigen, wählen Sie bitte die Nummer
116117
der Leitstelle für den ärztlichen Notdienst in NRW. Beachten Sie dabei bitte, daß Hausbesuche lediglich bei Vorliegen einer medizinisch bedingten Notwendigkeit durchgeführt werden können.
Unter dieser Nummer erfahren Sie auch Standorte weiterer Notdienstambulanzen.