ERLIN. Keine invasiven Prozeduren, keine Behandlungen von Krebserkrankungen: Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert von der Bundesregierung, den Tätigkeitsumfang von Heilpraktikern deutlich zu beschneiden. Das geht aus der Stellungnahme der Kammer zu einem Leitlinien-Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern hervor. Für die Vertreter der BÄK ist nicht nachvollziehbar, wie auf der Grundlage des Leitlinienentwurfs eine Überprüfung der angehenden Heilpraktiker unter dem „Aspekt der Gefahrenabwehr“ erfolgen können soll. BÄK: Heilpraktiker einschränken „Unseres Erachtens wird grundlegend die Komplexität des medizinischen Kontextes, insbesondere das Ausmaß des notwendigen medizinischen Wissens verkannt, welches für die gefahrenminimierte Ausübung der Heilkunde notwendig ist“, heißt es in der Stellungnahme. Mit den Leitlinien würden Patienten vor möglichen Gesundheitsgefahren durch die Tätigkeit von Heilpraktikern nur unzureichend geschützt. Konkret fordert die Ärztekammer zwingend „insbesondere den Ausschluss aller invasiven Maßnahmen sowie der Behandlung von Krebserkrankungen, mithin eine „deutliche Beschränkung des erlaubten Tätigkeitsumfangs der Heilpraktiker“. Mit dem Entwurf, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, setzt das Ministerium gemeinsam mit den Ländern einen gesetzlichen Auftrag um. Ende 2016 hat der Bundestag das Heilpraktikergesetz geändert. Auslöser, die aus dem Jahr 1991 stammenden bisherigen Regeln anzufassen, war der Tod dreier Krebspatienten im Sommer 2016 in einer alternativen Krebsklinik am Niederrhein. Die bisherigen Regeln waren eher unverbindlich und wurden […]